Zahnersatz: Mit welchen Kosten Patienten rechnen sollten

Während Privatversicherte je nach Tarif eine Bezuschussung von bis zu 100 Prozent erhalten, müssen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) mit Eigenanteilen rechnen. Um die Kosten beim Zahnarzt im Blick zu behalten und Sicherheit zu erzielen, wird ein Heil- und Kostenplan erstellt. Er dient der Krankenkasse als Behandlungs- und Bezuschussungsgrundlage, während er dem Patienten ein Maximum an Kostensicherheit verschafft.

Kosten: Kann ich mir den gewünschten Zahnersatz leisten?

Die Regelbezuschussung der Krankenkassen sieht vor, dass sich jeder Patient mit Zahnersatz versorgen lassen kann. Allerdings gibt es Unterschiede zwischen medizinisch notwendigen und ästhetischen Zahnersatzbehandlungen. Für die Lückenschließung durch Zahnimplantate, Prothesen oder Brücken wird daher ein Heil- und Kostenplan erstellt. Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich an unser Zahnarzt-Team und lassen sich in unserer Zahnarztpraxis WhiteLine in Lübeck-Stockelsdorf beraten. Wie viel Zuschuss zu den Kosten die Krankenkasse zahlt, hängt unter anderem davon ab, ob Sie die Termine für regelmäßige Prophylaxen eingehalten und das Bonusheft geführt haben. Je besser im Vorfeld auf die Zahngesundheit geachtet wurde, desto höher die Zuschüsse der Krankenkasse. 

Bedenken Sie, dass wir Ihre Behandlung erst beginnen können, wenn die Krankenkasse die Behandlung auf Basis des HKP bewilligt und die Kostenübernahme zugesichert hat. Das dient der finanziellen Absicherung aller Beteiligten.

Gerne erläutern wir Ihnen den Heil- und Kostenplan (kurz: HKP), der aufgrund seiner zahlreichen Felder und seiner Unterteilung in fünf Abschnitte nicht zwingend selbsterklärend ist.

Ihre Krankenkasse möchte über Ihren aktuellen Zahnstatus und über den Behandlungsablauf in Kenntnis gesetzt werden. Ein Zahnarzt trägt daher alle Befundnummern ein, nach denen die GKV die Höhe des Regelzuschusses bestimmt. Können Sie ein über 10 Jahre lückenlos geführtes Bonusheft vorweisen, steigt Ihr Festzuschuss um ganze 30 Prozent. Nachdem die Behandlung abgeschlossen wurde, stellen wir Ihrer Krankenkasse die tatsächlich angefallenen Beträge in Rechnung. Sie brauchen sich daher um nichts kümmern, da wir diesen Service für unsere Patienten in Lübeck-Stockelsdorf übernehmen. 

Sollten Sie Fragen zu Ihren persönlichen Behandlungskosten für Zahnersatz und zu möglichen Zuzahlungen aus eigener Tasche haben, beraten wir Sie natürlich gerne und ausführlich. Für weitere Infos zur Finanzierung von Zahnarztkosten, klicken Sie hier.